Medienmitteilung
Wien, 30.07.2016
Medizinischer Fortschritt braucht Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
Roche konzentriert sich weltweit auf die Erforschung und Entwicklung innovativer Diagnostika und Medikamente. Dafür braucht es auch die Zusammenarbeit mit Forschern, Ärzten und Institutionen im Gesundheitswesen, denn diese ergänzt das medizinisch wissenschaftliche Know-How von Roche.
Welche Leistungen damit verbunden sind, legt Roche Austria am 30. Juni 2016 erstmals offen. Roche folgt damit den Transparenzrichtlinien der Industrieverbände EFPIA in Europa und der Pharmig in Österreich.
Die Erforschung, Entwicklung und Bereitstellung eines Medikaments erfordern die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen: von der Grundlagenforschung beginnend über die Phasen der klinischen Forschung & Entwicklung, die Zulassungsverfahren, Schulungen und Wissenstransfer bis hin zur laufenden Überwachung der Arzneimittelsicherheit. „Roche steht für Forschung und Innovation. Wir erforschen und entwickeln neue Diagnostika und Medikamente, um Patienten ein besseres und längeres Leben zu ermöglichen. Damit wir diesen medizinischen Fortschritt auch verwirklichen können, braucht es die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen“, erklärt Dr. Wolfram Schmidt, Geschäftsführer von Roche Austria und führt weiter aus „es freut mich daher, dass wir erstmalig die breite Öffentlichkeit darüber aufklären können, in welchem Ausmaß Roche mit den Fachkreisen zusammenarbeitet und was hier alles geleistet wird zum Wohle der Betroffenen und Ihrer Angehörigen.“
Roche folgt damit den Richtlinien der EFPIA1 und der Pharmig. Mit einem Gesamtbetrag von rund 7 Millionen Euro unterstützt Roche in Österreich die klinische Forschung & Entwicklung, fördert unabhängige Forschungsprojekte, unterstützt die kontinuierliche wissenschaftliche Fort- und Weiterbildung österreichischer Fachärzte und arbeitet intensiv mit den weltweit anerkannten österreichischen Top-Experten zusammen, um Therapien für Patienten zu verbessern bzw. medizinische Fortschritte zu ermöglichen. „Indem wir Forschungsprogramme nach Österreich bringen und den internationalen Wissensaustausch ermöglichen, können wir dazu beitragen, dass das hohe Niveau in der Forschung und in der Versorgungsqualität beispielsweise in der Onkologie, Rheumatologie oder Neurologie auch zukünftig gehalten werden kann. Letztendlich profitiert der Patient am meisten von diesem Austausch, da ihm die modernsten Behandlungen zugutekommen“ beschreibt Dr. Johannes Pleiner-Duxneuner, Medical Director von Roche Austria die Kooperation mit den Institutionen und Angehörigen des Fachkreises. „60 Prozent aller Zuwendungen entfallen auf Leistungen in Zusammenhang mit klinischer Forschung. 40 Prozent entfallen auf den Wissenstransfer zwischen Forschung und Anwendung. Wir von Roche sind überzeugt davon, dass wir mehr für unsere Patienten, für die Gesellschaft und für das gesamte Gesundheitssystem erreichen können, wenn wir mit den medizinischen Fachkreisen zusammenarbeiten“ schließt Schmidt ab.
Über die Offenlegung der Zusammenarbeit mit den Fachkreisen von Roche in Österreich
Bereits im Jahr 2014 startete die europaweite Initiative der pharmazeutischen Industrie zur Offenlegung der Zusammenarbeit mit dem Fachkreis. In den Jahren 2014 und 2015 wurden die rechtlichen, administrativen und technischen Voraussetzungen geschaffen. Heuer werden die Daten erstmalig für die breite Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Zusammenarbeit mit Angehörigen und Institutionen des Fachkreises wird Roche in Österreich auf seiner Website www.roche.at veröffentlichen. Die Daten beziehen sich auf Leistungen, die im Jahr 2015 erfolgt sind. Die Daten bleiben drei Jahre lang auf der Website ersichtlich. Der Offenlegungsbericht folgt den Vorgaben der EFPIA und der Pharmig2.
Offenlegung der Zusammenarbeit und Offenlegungsbericht
Weiterführende Informationen über die Richtlinien der EFPIA & Pharmig
Pharmig Website zur Offenlegungsinitiative
EFPIA Disclosure-Code of Transfers of Value
Referenzen
1 European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations
2 vgl. Pharmig Verhaltenscodex 2015, Artikel 9, Transparenz, Seiten 19ff sowie Verordnung zur Datenerfassung, S 39
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