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Wie kommt ein Patient zu CoaguChek® XS?

Patienten, die mit CoaguChek® XS die Gerinnungs-Selbstkontrolle durchführen möchten, müssen zunächst über Basiswissen der Mechanismen der oralen Antikoagulanzientherapie verfügen. Das Gerät darf daher in Österreich nur von Patienten bezogen werden, wenn eine schriftliche Bestätigung darüber vorliegt, dass der Patient von einem Arzt auf folgende Punkte eingeschult ist:

  • Medizinische Kenntnisse über Blutgerinnung.
  • Einweisung in die orale Antikoagulantientherapie.
  • Selbständige Dosieranpassung.
  • Technische Bedienung und Wartung des Gerätes.

Schulungen erfolgen in österreichischen Schulungszentren für Patientenmanagement der oralen Antikoagulanzientherapie (siehe aktuelle Schulungszentren-Liste). Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhält der Patient eine Schulungsbestätigung. Der Hausarzt kann damit eine Verordnung ausstellen und zwar für

  • CoaguChek® XS Gerät,
  • CoaguChek® XS PT Teststreifen (Packungen zu 24 oder 48 Stk.),
  • CoaguChek® XS Softclix Stechhilfe,
  • CoaguChek® XS Softclix Lanzetten (Packung zu 50 Stk.) ,
  • CoaguChek® Kapillaren (100 Kapillaren mit 10 Stk. Pipettierhilfen).

Die Verordnung muss den Vermerk tragen, dass der Patient lebenslang oral antikoaguliert wird.

Die Verordnung sowie die Schulungsbestätigung können bei der Sozialversicherung eingereicht werden, die über die Vergütung entscheidet. Wenn die Kasse die Kosten übernimmt, wird das Gerät im Auftrag der Kasse direkt von Roche Diagnostics an den Patienten geschickt.