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Rheumatoide Arthritis

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Was ist Rheuma?

Rheuma ist eine Sammelbezeichnung für Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (Knochen, Gelenke, Sehnen und Muskeln) und des Immunsystems, die nicht durch eine Verletzung oder eine bösartige Veränderung hervorgerufen wurden. Rund 400 Erkrankungen werden zum rheumatischen Formenkreis gezählt.

Welche rheumatischen Erkrankungen gibt es?

Rheumatische Erkrankungen werden in 4 Gruppen eingeteilt.

  • Abnutzungs- oder altersbedingte, nicht-entzündliche Rheumaerkrankungen (Arthrosen)
  • Entzündliche Rheumaerkrankungen (Arthritis) wie beispielsweise rheumatoide Arthritis, Psoriasis Arthritis oder Morbus Bechterew
  • Rheumatische Beschwerden, die durch andere Erkrankungen des Körpers hervorgerufen werden (z.B. Gicht)
  • Rheumaerkrankungen der Weichteile bei denen Muskeln, Sehnen und Bindegewebe betroffen sind. Häufigste Form ist das sogenannte Fibromyalgie Syndrom
 

Die häufigste entzündliche Rheumaerkrankung ist die rheumatoide Arthritis, die auch chronische Polyarthritis genannt wird. 

 

Rheumatoide Arthritis – die häufigste entzündliche Rheumaerkrankung

Die rheumatoide Arthritis, auch chronische Polyarthritis genannt, ist eine chronisch verlaufende, entzündliche Erkrankung, die vor allem die Gelenke der Extremitäten (Hände, Arme, Füße, Beine) betrifft. Sie kann im Verlauf zu deren Deformierung und Zerstörung führen. Neben den Gelenken können auch Organe wie z.B. Herz, Lunge, Augen betroffen sein.
Die Ursache der rheumatoiden Arthritis ist unbekannt, es wird jedoch angenommen, dass die Entstehung durch genetische Faktoren bedingt ist. Auch Infektionen und Umwelteinflüsse können eine Rolle spielen. Da bei dieser Erkrankung das Immunsystem die Fähigkeit verlernt zwischen körpereigenen und körperfremden Stoffen zu unterscheiden, wird sie in die Gruppe der Autoimmunerkrankungen eingeordnet.

Keine Erkrankung des Älterwerdens

Die rheumatoide Arthritis kann in jedem Alter auftreten, am häufigsten beginnt sie jedoch zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahrzehnt. Es ist ca. 1 % der Bevölkerung von dieser Erkrankung betroffen, Frauen dreimal häufiger als Männer.

Welche Symptome treten bei der rheumatoiden Arthritis auf?

Zu Beginn der Erkrankung können unspezifische Symptome wie Müdigkeit, Fieber, Appetitmangel und Gewichtsverlust auftreten. Der weitere Verlauf ist durch Gelenksschwellungen und –schmerzen, v.a. der kleinen Gelenke wie z.B. der Hand- und Finger- aber auch der Fußgelenke, sowie durch deren Zerstörung und Versteifung geprägt. Die Folge sind starke Schmerzen und Einschränkungen in der Bewegung. Charakteristisch sind auch die morgendliche Steifigkeit der betroffenen Gelenke, die über mindestens 30 Minuten, meist aber über eine Stunde anhält, sowie die sogenannten Rheumaknoten, derbe Knoten unter der Haut v.a. an der Streckseite der Ellbogengelenke.
Der symmetrische Befall der Gelenke – die gleichen Gelenke beider Körperhälften sind betroffen – ist ein typisches Kennzeichen der rheumatoiden Arthritis.

Wie wird die rheumatoide Arthritis diagnostiziert?

Werden über sechs bis acht Wochen hinweg Gelenkschwellungen und Schmerzen beim Händedruck (Zusammendrücken der Fingergrundgelenke, sog. Gaenslen-Zeichen) beobachtet werden, muss vom behandelnden Arzt eine rheumatoide Arthritis in Erwägung gezogen werden.
Die Diagnose der rheumatoiden Arthritis wird von einem Rheumatologen durch

  • die Krankengeschichte und
  • eine körperliche Untersuchung samt dem Nachweis entzündlicher Gelenksschwellungen gestellt.

Unterstützend werden

  • eine Laboruntersuchung der Entzündungswerte (z.B. C-reaktives Protein, Blutsenkungsgeschwindigkeit) und der Antikörper (z.B. Rheumafaktor) sowie
  • Röntgenaufnahmen durchgeführt.

Wichtig dabei ist, dass eine Laboruntersuchung allein keine gesicherte Diagnose liefert.

 

Welche Ziele sollen bei der Behandlung der rheumatoiden Arthritis erreicht werden?

Die rheumatoide Arthritis kann in ihrem Verlauf sehr rasch zu Gelenkszerstörungen und damit zu schwerwiegenden Dauerschäden führen. Es ist deshalb sehr wichtig, so früh wie möglich mit der geeigneten Therapie zu beginnen.
Die Ziele der Behandlung sind

  • die Linderung der Gelenksschmerzen und –schwellungen
  • die Verhinderung der Gelenkzerstörung
  • die Aufrechterhaltung der Lebensqualität

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Medikamentöse Therapie

Zu Beginn wird Ihnen Ihr Arzt eine geeignete Therapie verordnen, um die Gelenkschmerzen und -schwellungen zu behandeln. Meist handelt es dabei um ein nicht-steroidales Antirheumatikum (NSAR). Ein NSAR wirkt durch die Hemmung der Synthese bestimmter Gewebshormone - der so genannten Prostaglandine - schmerzlindernd, entzündungshemmend und fiebersenkend. Oft wird zur raschen Linderung der Schmerzen und Schwellungen, die im Rahmen der Entzündungen der Gelenke auftreten, auch ein Kortikosteroid (Cortison) eingesetzt. Cortison hemmt zentrale Moleküle im Körper, die für die Entstehung einer Entzündung verantwortlich sind. .
Traditionelle Basistherapeutika - auch Disease Modifying Antirheumatic Drugs, kurz DMARDs genannt - werden sofort nach der Diagnosestellung verordnet. Sie haben die Aufgabe in das Krankheitsgeschehen einzugreifen und die fehlgesteuerte Immunfunktion zu beeinflussen. Der genaue Wirkmechanismus ist bei den meisten traditionellen Basistherapeutika nicht bekannt. Alle wirken entzündungshemmend und unterdrücken das fehlgesteuerte Immunsystem. Zur Gruppe der Basistherapeutika zählen beispielsweise Methotrexat, Sulfasalazin, Chloroquin, Leflunomid oder Azathioprin.

Biologika verändern den Verlauf der Erkrankung maßgeblich
In den letzten Jahren kamen neuartige Medikamente sogenannte Biologika zum Einsatz, die die Fähigkeit besitzen, gezielt bestimmte Zellen des Immunsystems (sogenannte B-Zellen oder B-Lymphozyten) oder entzündungsfördernde Botenstoffe (z.B. TNF Alpha, IL-1, IL-6) zu hemmen und damit das Fortschreiten der Entzündung und der Gelenkszerstörung aufzuhalten sowie die Lebensqualität zu steigern.
„Die RA ist eine chronisch-progrediente Erkrankung, deren Verlauf durch frühzeitige, sachverständige und kontinuierliche Behandlung wesentlich beeinflusst werden kann. Nur so können indirekte Kosten, die die Gesellschaft zu tragen hat, gesenkt werden.
Moderne innovative Arzneimittel - wie z.B. Biologika - sind in der Lage, die Gesamtkosten für die Behandlung zu verringern. Der Patient profitiert von besserer Verträglichkeit und Wirksamkeit; diese wirken sich in der Regel positiv auf die Therapietreue und damit auch auf den Behandlungserfolg aus. Spitalsaufenthalte können eingespart werden. Krankenstandsfälle sowie das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben können reduziert oder zeitlich verschoben werden. Die Lebensqualität und die Einkommenssituation der Patienten werden somit eindeutig verbessert. (Quelle: E.Walter, date on file 2008)."
Alle zur Behandlung der RA eingesetzten Therapien haben ihren Nutzen, aber auch ihre Risiken. Im Folgenden wird auf die Therapien eingegangen, die die B-Zellen und IL-6 als Ziel haben.

Die Rolle der B-Zellen in der rheumatoiden Arthritis
In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass die B-Zellen des Immunsystems eine entscheidende Rolle in der rheumatoiden Arthritis spielen. Verschiedenste Mechanismen der B-Zellen sind an der Entstehung und der Aufrechterhaltung der rheumatoiden Arthritis beteiligt. Sie produzieren beispielsweise den Autoantikörper Rheumafaktor, der bei jeder rheumatologischen Laboruntersuchung erhoben wird. Seit 2006 gibt es ein Medikament, einen sogenannten Antikörper, zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis, das die Anzahl der B-Zellen und dadurch die Krankheitssymptome reduzieren und die Gelenkszerstörung aufhalten kann 1,2. Dieser Antikörper ist allgemein ein sehr gut verträgliches Medikament, das bei der Mehrzahl der Patienten keine oder nur sehr geringe Nebenwirkungen hervorruft. Die häufigsten Nebenwirkungen wie Fieber und Schüttelfrost treten während der Infusion auf. Übelkeit, Schwäche oder Kopfschmerzen werden weniger häufig beschriebenen. Durch entsprechende Begleitmedikamente können diese unerwünschten Wirkungen weitgehend vermieden werden. Bei der ersten Infusion können milde oder mäßig ausgeprägte Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten, die jedoch bei der zweiten und bei späteren Infusionen wesentlich seltener beobachtet werden. Schwere Nebenwirkungen sind sehr selten.

1 Cohen SB et al. Rituximab for Rheumatoid Arthritis Refractory to Anti-Tumor Necrosis Factor Therapy. Arthritis Rheum 2006;54:2793-2806.

2 Cohen SB et al. Continued Inhibition of Structural Damage in Rheumatoid Arthritis Patients Treated with Rituximab at 2 Years: REFLEX-Study. Arthritis & Rheum 2008;58/9(Suppl):368.

Die Rolle von Interleukin 6 IL-6 in der rheumatoiden Arthritis
Interleukin 6 ist ein Botenstoff (Zytokin), der vom Immunsystem produziert wird. Man nimmt an, dass dieses Zytokin maßgeblich an der Auslösung und Aufrechterhaltung der mit der Erkrankung assoziierten chronischen Entzündung beteiligt ist.
Mit Jänner 2009 wurde in Europa der erste IL-6 Rezeptor Inhibitor zugelassen. Dieses Medikament, das an den IL-6 Rezeptor bindet und somit die negativen Auswirkungen von IL-6 verhindert, stellt einen Meilenstein in der RA Therapie dar. Im größten klinischen Studienprogramm (mit über 4200 PatienInnen), welches jemals für die Zulassung eines Medikamentes in der Therapie der RA durchgeführt wurde, konnte die gute Wirksamkeit und Verträglichkeit belegt werden. So konnte gezeigt werden, dass mehr als 30% der behandelten PatientInnen eine Remission erreichten, unabhängig von der Vorbehandlung. Das Medikament zeigte eine rasche und anhaltende Wirksamkeit und konnte somit die Lebensqualität der PatientInnen signifikant verbessern.
Die Nebenwirkungen waren mit den bisherigen am Markt befindlichen Medikamenten vergleichbar; die häufigsten Nebenwirkungen waren Infektionen der oberen Atemwege, Kopfschmerzen, vorübergehende Erhöhung des Blutdrucks, Ausschlag und Schwindel.
Wie auch für andere biologische Therapien der rheumatoiden Arthritis empfohlen, müssen PatientInnen vor Behandlungsbeginn auf eine latente Tuberkulose untersucht werden. Ebenso sollten Infektionen und Magen-und Darmschmerzen abgeklärt werden.

Diese neuen, innovativen Arzneimittel können die negativen Folgen der RA effektiv bekämpfen und die Lebensqualität der Patienten verbessern. Je früher eine entsprechende Therapie begonnen wird, umso größer sind die Erfolgsaussichten.

 

Physiotherapie

Die Physiotherapie nimmt in der Behandlung der Rheumatoiden Arthritis einen großen Stellenwert ein. Sie trägt dazu bei, die Beweglichkeit zu verbessern, die Schmerzen zu lindern, aber auch Fehlstellungen zu vermeiden oder zu korrigieren. Ganz besonders wichtig bei der Physiotherapie von rheumatischen Erkrankungen sind Ausdauertraining, Bewegungstherapie und Krankengymnastik. Dabei ist die aktive Mitarbeit des Patienten besonders gefordert.

Auch passive Anwendngen der physikalischen Therapie wie z.B. Wärme- und Kältebehandlungen, Massagen oder die Elektrotherapie können den Patienten helfen.

Ergotherapie

Die mit der rheumatoiden Arthritis einhergehenden Gelenksschmerzen und –schwellungen sowie auftretende Gelenkszerstörungen können zu Beeinträchtigungen von körperlichen Fähigkeiten und Funktionen führen. Die Ergotherapie hat die Aufgabe durch Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation dieser eingeschränkten Fähigkeiten eine möglichst große Selbstständigkeit und Handlungsfreiheit im Alltag zu ermöglichen.

Neben geeigneten Übungen wie z.B. Gelenkschutztraining soll auch der Einsatz von Hilfsmitteln dazu beitragen, dass die verbleibenden Fähigkeiten optimal im Alltag eingesetzt werden.
Wichtige Hilfsmittel für Patienten mit rheumatoider Arthritis sind:

Ergonomische Messer z.B. mit abgewinkeltem Griff für eine bessere Kraftübertragung beim Schneiden

  • Scheren, die eine Feder haben und sich von selbst wieder öffnen
  • Zangen, die sich wieder öffnen, um kleine Laschen bei Verpackungen zu öffnen
  • Wäschekluppen, die nicht zusammengedrückt sondern nur gesteckt werden müssen
  • Winkelgriffe, die bei Staubsauger, Besen, etc. angebracht werden und dadurch das Greifen erleichtern
  • Flaschenöffner mit Hebelwirkung
  • „Knöpfler“ zum erleichterten Schließen von Knöpfen z.B. an Kleidungsstücken
  • "Sockomat“ zum erleichterten Anziehen von Socken und Kniestrümpfen

Operative Therapien

Manchmal sind die Gelenke so stark von der Erkrankung betroffen, dass operative Therapien wie der Ersatz von Gelenken oder Korrekturoperationen bei Gelenksfehlstellungen oder Funktionseinschränkungen notwendig werden.

 

Die Folgen einer Nicht-Behandlung der rheumatoiden Arthritis sind ein Fortschreiten der Erkrankung, damit verbundene Schmerzen und ein Verlust an Lebensqualität. Besonders hervorzuheben sind die auftretenden Gelenkzerstörungen, die von Einschränkungen in der Beweglichkeit bis hin zu dauernder Invalidität führen können.

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Selbsthilfegruppen

Österreichische Rheumaliga
Mahlerstraße 3/2/7
1010 Wien
Tel.: 0699/155 41 679
E-mail: info@rheumaliga.at
www.rheumaliga.at
www.rheuma-online.at

 

Help 4 you company
Wiedner-Hauptstrasse 118/6/31
1050 Wien
Ansprechpartner: Frau Sabine Waste
Tel.: 0664/280 35 35
E-mail: info@help4youcompany.at

 

Rheumahilfe Österreich
Tel.: 0699/11621528
E-mail: selbsthilfe-rheuma@gmx.at
Infopoint jeden 3. Donnerstag im Monat
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
WGKK Kundencenter Leopoldstadt, Lasallestraße 9B, 1020 Wien


Wichtige Informationen über Behörden und Begünstigungen für betroffene Patienten

Eine chronische Erkrankung wie die rheumatoide Arthritis kann unter Umständen zu einer Einschränkung in der Bewegung des Patienten führen. Für Patienten, die mit dieser Einschränkung leben müssen, besteht oftmals die Möglichkeit, eine Reihe von Begünstigungen in Anspruch zu nehmen. Nachfolgend sind einige Beispiele genannt, die unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Voraussetzungen, dem Patienten zu gute kommen können.

Behindertenpass
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der als Nachweis einer Behinderung dient und für den Inhaber viele Vorteile wie z.B. Preisermäßigungen, Sondertarife und Steuerbegünstigungen bringt. Um einen Behindertenpass zu erhalten, muss der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent betragen.

Der Grad der Behinderung wird durch einen Arzt in der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes aufgrund bereits vorhandener Krankenbefunde oder einer ärztlichen Untersuchung festgestellt. Das Bundessozialamt ist auch für die Ausstellung des Behindertenpasses verantwortlich.

Steuern und Behinderung
In der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung können abhängig vom Grad der Behinderung eine Pauschale für Körperbehinderung sowie außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Als außergewöhnliche Belastungen gelten Aufwendungen, die durch die Behinderung entstehen und beispielsweise nicht regelmäßig für Hilfsmittel oder Kosten der Behandlung anfallen. Der Grad der Behinderung muss mindestens 25 Prozent betragen, um den Pauschalbetrag, dessen Höhe davon abhängig ist, in Anspruch nehmen zu können.

Weiters kann eine Pauschale für ein Kraftfahrzeug wegen Behinderung geltend gemacht werden.

Nähere Informationen sind beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt erhältlich.

Ausweis für gehbehinderte Personen gemäß §29b StVO 1960
Den Ausweis für gehbehinderte Personen erhalten nur jene Personen, die dauerhaft stark in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind. Er berechtigt beispielsweise zum Parken auf Behindertenparkplätzen und zu zeitlich unbegrenztem und gebührenfreiem Parken in Kurzparkzonen. Ein Amtsarzt stellt fest, inwieweit die Gehfähigkeit eingeschränkt ist und ob der Ausweis genehmigt wird. Zuständige Behörden sind in Wien die Magistratsabteilung 15, in den Bundesländern die Bezirkshauptmannschaften sowie in den Statutarstädten das Magistrat.
Der Ausweis für gehbehinderte Personen gemäß §29b StVO 1960 gilt als Nachweis für

• die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
Behinderte Menschen haben die Möglichkeit sich von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahrzeugsteuer befreien zu lassen. Das Fahrzeug muss auf die behinderte Person zugelassen sein und darf vorwiegend zum persönlichen Gebrauch des Zulassungsinhabers verwendet werden. Nähere Informationen erhält man beim Versicherungsunternehmen für die motorbezogene Versicherungssteuer bzw. beim Wohnsitzfinanzamt für die Kraftfahrzeugsteuer.

• das Ansuchen um finanzielle Unterstützungen für die Adaptierungen von Kraftfahrzeugen
Personen mit einer Behinderung können bei einem Neukauf oder einer behindertengerechten Adaptierung eines Autos um eine Beihilfe in Form eines Zuschusses oder eines zinsenloses Darlehens ansuchen. Informationen über die notwendigen Voraussetzungen erhält man bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes bzw. beim Sozialversicherungsträger.

• die Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NOVA)
Beim Kauf eines Neuwagens wird behinderten Personen die Normverbrauchsabgabe bis zu einer bestimmten Höhe des Kaufpreises von der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes rückerstattet. Sollten behinderungsbedingte und NOVA-pflichtige Umbauten notwendig sein, so wird die Höhe des Kaufpreises um diesen Betrag angehoben und bei der Rückvergütung berücksichtigt.

• das Ansuchen auf einen Behindertenparkplatz
Für stark gehbehinderte besteht die Möglichkeit, ihr Auto auf Behindertenparkplätzen abzustellen. Dieser Parkplatz wird mit einem Halte- und Parkverbotsschild und einem Zusatzschild mit Behindertensymbol gekennzeichnet und darf nur von Inhabern des Ausweises für gehbehinderte Personen nach § 29b StVO benützt werden. Zusätzlich können diese Personen in unmittelbarer Nähe ihres Arbeitsplatzes bzw. ihres Wohnsitzes, einen Behindertenparkplatz, der nur für ihr Auto bestimmt ist, bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. bei der Magistratsabteilung 46 in Wien beantragen.

Eurokey
Der Eurokey ist ein Schlüssel, mit dem man auf Autobahnparkplätzen weitgehend in ganz Europa die Toiletten für behinderte Personen aufsperren kann. Inhaber des Ausweises für gehbehinderte Personen nach §29b StVO können den Eurokey bei der Österreichischen Arbeitsgesellschaft für Rehabilitation beantragen und die meist wesentlich gepflegteren und behindertengerechten Toiletten benützen.

Pflegegeld
Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung Unterstützung und Hilfe von anderen Personen benötigen, haben die Möglichkeit, Pflegegeld zu beantragen. Pflegegeld erhält man, wenn man aufgrund seiner Behinderung durchgehend mindestens sechs Monate Hilfe und Betreuung in Anspruch nehmen muss und diese mehr als 50 Stunden im Monat beträgt. Die Höhe des Pflegegelds wird abhängig vom Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs in sieben Stufen festgesetzt. Weitere detaillierte Informationen zum Thema Pflegegeld erhält man beispielsweise im Internet unter www.help.gv.at.

Rundfunkgebührenbefreiung und Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten
Bezieher von Pflegegeld können auch die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren beim Gebühren Info Services (GIS) bzw. eine Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten beantragen. Die notwendigen Voraussetzungen dafür findet man auf der Homepage des GIS www.orf-gis.at.

 

Weitere Informationen zu Begünstigungen für Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung in ihrer Bewegung eingeschränkt sind, finden Sie beispielsweise auf folgenden Internetseiten:

www.basb.bmsg.gv.at
www.help.gv.at

 


www.focuspatient.at/checked2010

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